Dieses Zitat stammt von Evelyn Beatrice Hall und steht in ihrem 1906 erschienenen Buch «The Friends of Voltaire» und es ist aktueller denn je. Wer uns auf LinkedIn folgt, hat womöglich mitbekommen, dass wir nebst unseren eigentlichen Aufgaben aktuell viel Zeit mit Verfahren verbringen, die uns die Staatsanwaltschaften der Kantone Waadt und Wallis eingebrockt haben. Diese erdreisten sich nämlich, diversen Internet-Providern Verfügungen zu schicken, um missliebige Websites sperren zu lassen. Allzu viel technische Kompetenz scheint allerdings nicht vorhanden, denn man spricht mal von «séquestre» (Beschlagnahmung), dann wieder von «blocage» (Blockade); einmal wird eine Sperre auf Ebene DNS verlangt, dann wieder auf Ebene URL, was technisch gar nicht möglich ist. Man beruft sich dabei auf einen Artikel in der Strafprozessordnung, der es Untersuchungsbehörden erlaubt, Tatgegenstände zu beschlagnahmen. Allerdings ist die korrekte DNS-Funktion eines Providers gar kein Tatgegenstand. Wenn überhaupt, dann wäre die Website mit den illegalen Inhalten Tatgegenstand und der Webhoster müsste eine Lösch-Verfügung erhalten.
In einem Fall wurde verfügt, die Website der Gruppe «Grondesments des Terres» zu sperren. Man kann natürlich eine andere politische Ansicht haben als jene der linken Klima-Aktivisten, die sich gegen den CO2-Ausstoss des Beton-Herstellers Holcim wehren, aber politische Zensur ist einer Demokratie wie der Schweiz unwürdig. Trotzdem stehen wir alleine da, denn Init7 ist der einzige Provider, der sich gegen Website-Sperren juristisch wehrt. Die Marktführer Swisscom, Sunrise und Salt sperren unbesehen, obwohl dort ein viel grösseres Budget für juristische Verfahren zur Verfügung stünde. Doch die Bekämpfung von widerrechtlich angeordneten Netzsperren sind kein Mittel, um die Rendite zu erhöhen, und deshalb kuschen die drei mit «S» willfährig und machen den Bückling vor der Staatsgewalt.
Die meisten Verfahren sind bei unterschiedlichen Instanzen hängig. Im Fall «grondementsdesterres.org» konnten wir aber einen Erfolg verbuchen, denn das Waadtländer Kantonsgericht hat die Sperrverfügung aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hat etwa drei Wochen später die betroffenen Provider – etwa ein Dutzend – aufgefordert, die DNS-Sperre zu entfernen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Weil wir die aus unserer Sicht widerrechtlich angeordneten Sperrverfügung nicht umgesetzt haben, wurde mir persönlich eine Busse angehängt: Wegen «Missachtung einer behördlichen Anordnung» sollte ich CHF 6000 Franken zahlen. Dieses mutmassliche «Vergehen» ist an unserem Sitz in Winterthur erfolgt, und deshalb habe ich den Anspruch, dass sich die hiesigen Behörden mit dem Fall beschäftigen. Allerdings hat die Justiz des Kantons Zürich keine Lust darauf, und ich muss nach Bellinzona ans Bundesstrafgericht gelangen, damit ich an meinem Wohnort «verurteilt» werde, und nicht etwa im fernen Lausanne.
Falls Sie bis hierher gelesen haben und dabei «WTF?» denken, sind sie in bester Gesellschaft. Viel lieber würde ich Ihnen tolle Neuigkeiten von unserem Engineering-Team berichten – aber leider werde ich mit vielen Seiten juristischem Französisch gequält, mit dem sogar Muttersprachler überfordert sind. Aber da muss man durch, wenn man sich dafür wehrt, dass gesagt werden darf, was gesagt werden soll. In meinem Fall muss ich mich nicht grad bis zum Tod wehren, aber womöglich setzt es eine Busse über 6000 Franken und eine Vorstrafe ab. Und falls ich nicht zahlen sollte, müsste ich die Summe im Gefängnis absitzen, zu 100 Franken pro Nacht. Wie das etwa aussehen könnte, habe ich mit dem KI-Bildgenerator «Nano Banana» ausprobiert.
PS. Angesichts der sehr lesenswerten Geschichte eines Telekom-Engineers in Syrien, der unter dem autokratischen Assad-Regime gegen seine Überzeugungen arbeiten musste, ist meine 6000 Franken-Busse geradezu eine Quantité négligable. Den Link der bewegenden Story finden Sie weiter unten im Newsletter.
Fredy Künzler
Bürgerrechtler